CRA-Konformitätsbewertung — ein begründetes Verfahren wählen
Ein Selbsteinschätzungswerkzeug ist nicht die rechtliche Konformitätsbewertung. Die Wahl hängt von Klassifizierung sowie aktueller rechtlicher und technischer Grundlage ab.
Modul A und Drittverfahren
Standardprodukte können grundsätzlich interne Fertigungskontrolle nutzen. Prüfen Sie bei Klasse I die vollständige qualifizierende Grundlage und Risikoabdeckung vor einer Selbsteinschätzung. Klasse II und kritische Produkte erfordern das einschlägige strengere Verfahren, gegebenenfalls Modul B+C, Modul H oder ein qualifizierendes europäisches Cybersicherheitszertifizierungsschema.
Vier Prüfungen einer Norm
Prüfen Sie Annahme, Fundstelle im EU-Amtsblatt, erfasste Anforderungen und vollständige Anwendung auf relevante Risiken. Öffentliche Umfrage, Kommentarbewertung oder Annahme als EN ist allein keine Amtsblatt-Fundstelle.
Bewertungspaket vorbereiten
Fixieren Sie Produkt- und Versionsgrenze und bewahren Sie Risikobewertung, Anwendbarkeit, Testnachweise, SBOM, Lebenszyklusunterlagen und Verfahrensentscheidung auf. Prüfen Sie bei Bedarf den tatsächlichen Geltungsbereich der notifizierten Stelle. Erklärung und CE-Kennzeichnung bleiben Herstellerverantwortung.
Nächste Schritte
Offizielle Quellen und Prüfungskontext
Regulation (EU) 2024/2847 · European Commission · ENISA SRP
CRA-I18N-2026-10-14-DRAFT-4
Operative Werkzeuge und aufbewahrte Unterlagen. Es werden weder Rechtsgutachten noch Konformitätsbewertung, Zertifizierung oder Bestätigung der CRA-Konformität erstellt.